Unterricht
| Montags | Hauptstraße 222, D-77866 Rheinbischhofsheim [Anfahrt] | ||
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Unterricht: 19:00 - 20:30 Uhr |
Information und Anmeldung 18:30 - 20:00 Uhr |
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| Dienstags | Adlerstraße 4, D-77694 Kehl-Auenheim [Anfahrt] | ||
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Unterricht: 18:30 - 20:00 Uhr |
Information und Anmeldung 18:00 - 19:30 Uhr |
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| Mittwochs | Adlerstraße 4, D-77694 Kehl-Auenheim [Anfahrt] | ||
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Unterricht: 18:30 - 20:00 Uhr |
Information und Anmeldung 18:00 - 19:30 Uhr |
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| Donnerstags | Hauptstraße 222, D-77866 Rheinbischhofsheim [Anfahrt] | ||
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Unterricht: 19:00 - 20:30 Uhr |
Information und Anmeldung 18:30 - 20:00 Uhr |
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Sobald
Sie bei einer Fahrschule angemeldet sind, können Sie dort
auch mit der Ausbildung beginnen. Der Besuch des theoretischen Unterrichts
ist vorgeschrieben. Außerdem werden Sie einen gewissen Teil Ihrer
Freizeit aufbringen müssen, um sich den theoretischen Prüfungsstoff
anzueignen. Das Erlernen von Theorie und Praxis soll in der Ausbildung
miteinander »verzahnt« werden; Fahrstunden können frühestens
ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stattfinden.
Der theoretischer Mindestunterricht für alle Klassen bei Ersterwerb beträgt 12 Doppelstunden. Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse beträgt die Unterrichtszeit 6 Doppelstunden. Klassenspezifischer Zusatzunterricht:
Wie viele Fahrstunden Sie brauchen (oder haben möchten), hängt dabei sehr stark von Ihrer praktischen Begabung, Lern- und Konzentrationsfähigkeit und Motivation ab. Theoretische oder praktische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, welche Inhalte dem Fahrschüler vermittelt werden müssen (theoretisch und praktisch). Diese Vorschriften sind in den letzten 15 Jahren stark aufgestockt worden. |
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